# Wert Baulandgrundstücke für Gemeinden

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. September 2025, mit der ein angemessener Wert für Baulandgrundstücke für Gemeinden im Burgenland festgelegt wird

StF: LGBl. Nr. 69/2025

> Auf Grund von § 24a Abs. 7 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 - Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 60/2025, wird verordnet:

Im RIS seit

25.09.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Mit dieser Verordnung wird für Gemeinden im Fall, dass der von der Statistik Austria veröffentlichte Preis für Baulandgrundstücke gemäß § 24a Abs. 5 Z 3 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 - Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 60/2025, für eine Gemeinde aufgrund statistischer Einmaleffekte einen Wert aufweist, der übermäßig von den Preisen in vergleichbaren Gemeinden abweicht, ein angemessener Wert für Baulandlandgrundstücke festgelegt, wobei dafür ein von der Statistik Austria für vergleichbare Gemeinden veröffentlichter Preis herangezogen wird.

Im RIS seit

25.09.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Für die Gemeinde Rauchwart im Burgenland wird ein angemessener Wert für Baulandgrundstücke in Höhe von 16,95 Euro pro Quadratmeter festgelegt.

Im RIS seit

25.09.2025

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Im RIS seit

25.09.2025