# Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2026

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Oktober 2025, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 festgesetzt wird (Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2026)

StF: LGBl. Nr. 84/2025

> Auf Grund des § 68 Abs. 1 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2024, wird verordnet:

Im RIS seit

04.11.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

Im RIS seit

04.11.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten des Jagdjahres 2026, das ist vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026.

Im RIS seit

04.11.2025

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft; gleichzeitig tritt die Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2025, LGBl. Nr. 77/2024, außer Kraft.

Im RIS seit

04.11.2025