# Bgld. BH-Übertragungsverordnung GWTF

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Oktober 2025 betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart (Bgld. BH-Übertragungsverordnung GWTF)

StF: LGBl. Nr. 86/2025

> Auf Grund des § 1 Abs. 5 des Burgenländischen Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes, LGBl. Nr. 42/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 33/2024, wird verordnet:

Im RIS seit

07.11.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

In folgenden spezifisch genannten Angelegenheiten wird die behördliche Zuständigkeit von den Bezirkshauptmannschaften Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Oberpullendorf, Güssing und Jennersdorf auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart übertragen:

Im RIS seit

07.11.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Im RIS seit

07.11.2025