# Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Südburgenland, Aufhebung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Jänner 2026, mit der die Verordnung über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Südburgenland aufgehoben wird

StF: LGBl. Nr. 9/2026

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 Burgenländisches Tourismusgesetzes 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:

Im RIS seit

30.01.2026

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2021 über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Südburgenland, LGBl. Nr. 15/2021, wird aufgehoben.

Im RIS seit

30.01.2026

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.

Im RIS seit

30.01.2026