# Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Deutschkreutz

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Mai 2026 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Marktgemeinde Deutschkreutz

StF: LGBl. Nr. 41/2026

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 97/2025, wird verordnet:

Im RIS seit

12.05.2026

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Für die Markgemeinde Deutschkreutz wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

Im RIS seit

12.05.2026

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Als Wahltag wird der 13. September 2026 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 11. Oktober 2026 bestimmt.

Im RIS seit

12.05.2026

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 13. Mai 2026.

Im RIS seit

12.05.2026