# Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Neusiedl am See und Podersdorf am See

Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 25/1997, wird verordnet:

§ 1

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neusiedl am See (KG 32016 Neusiedl am See) und Podersdorf am See (KG Podersdorf am See) wird derart geändert, dass die Grundstücke Nr. 7299/2, 7299/3, 7299/15, 7299/16 und 7299/17 der Katastralgemeinde Neusiedl am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Podersdorf am See eingegliedert werden sowie das Grundstück Nr. 6238/1 der Katastralgemeinde Podersdorf am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Neusiedl am See eingegliedert wird.

§ 2

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den technischen Unterlagen des Vermessungsamtes Neusiedl am See einzusehen.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Ing. Jellasitz