# Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Krensdorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Krensdorf

Aufgrund der §§ 3 und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 1/2000, wird verordnet:

§ 1

Für die Gemeinde Krensdorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

§ 2

Als Wahltag wird der 30. April 2000 festgesetzt.

§ 3

Stichtag ist der 1. Februar 2000.

Für die Landesregierung:

Ing. Jellasitz