# Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. März 2000, mit der die Bgld. Dorferneuerungs-Verordnung 1991 geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. März 2000, mit der die Bgld. Dorferneuerungs-Verordnung 1991 geändert wird

Auf Grund des § 62 des Bgld. Wohnbauförderungsgesetzes 1991 - BWFG 1991, LGBl. Nr. 53, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 23/2000, wird verordnet:

Die Bgld. Dorferneuerungs-Verordnung 1991, LGBl. Nr. 57, wird wie folgt geändert:

„(2) Dorferneuerungspreise können - auch ohne Bewerbung im Sinne des Einleitungssatzes des Abs. 1 - mit Zustimmung des Betroffenen von Amts wegen vergeben werden."

Für die Landesregierung:

Bieler