# Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Mai 2000, mit welcher die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Oggau vom 1.7.1999, mit welcher das Grundstück Nr. 330, KG Oggau, gemäß § 20 Abs. 2 Bgld. Raumplanungsgesetz zur Bebauung freigegeben wurde, aufgehoben wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Mai 2000, mit welcher die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Oggau vom 1.7.1999, mit welcher das Grundstück Nr. 330, KG Oggau, gemäß § 20 Abs. 2 Bgld. Raumplanungsgesetz zur Bebauung freigegeben wurde, aufgehoben wird

Gemäß § 82 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der geltenden Fassung, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Oggau vom 1.7.1999, mit welcher das Grundstück Nr. 330, KG Oggau, gemäß § 20 Abs. 2 Bgld. Raumplanungsgesetz zur Bebauung freigegeben wurde, wird gemäß § 82 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der geltenden Fassung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt unabhängig von ihrer Kundmachung durch den Bürgermeister mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.

Für die Landesregierung:

Bieler eh.