# Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni 2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine festgehalten werden

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni 2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine festgehalten werden

Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr. 14/1965 idF LGBl. Nr. 5/1970, wird verordnet:

§ 1

Schutzgebiete

Für die auf den Grundstücken Nr. 1717/145, KG Illmitz und 957, KG Deutsch Ehrensdorf, anerkannten Reinzuchtbelegstellen werden als Schutzgebiete das jeweilige Gelände festgelegt, das innerhalb eines vom Standort der Belegstelle als Mittelpunkt gezogenen Kreises mit einem Radius von 5 km liegt.

§ 2

Beschränkungen

Im Schutzgebiet gelten folgende Beschränkungen:

Für die Landesregierung:

Rittsteuer