# Verordnung der Bgld. Landesregierung vom 21. November 2000, mit der ein Schutzgebiet für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine, Carnicaland Mittelburgenland, Bezirksgruppe Oberpullendorf, festgelegt wird

Verordnung der Bgld. Landesregierung vom 21. November 2000, mit der ein Schutzgebiet für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine, Carnicaland Mittelburgenland, Bezirksgruppe Oberpullendorf, festgelegt wird

Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr. 14/1965 i.d.F. LGBl. Nr. 5/1970, wird verordnet:

§ 1

Schutzgebiet

Für die auf dem Grundstück Nr. 2056, KG Mitterpullendorf, anerkannte Reinzuchtbelegstelle wird als Schutzgebiet das Gelände festgelegt, das innerhalb eines vom Standort der Belegstelle als Mittelpunkt gezogenen Kreises mit einem Radius von 5 km liegt.

§ 2

Beschränkungen

Im Schutzgebiet gelten folgende Beschränkungen:

Für die Landesregierung:

Rittsteuer