# Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2001, mit der die Referate auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt werden (Referatseinteilung)

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Jänner 2001, mit der die Referate auf die Mitglieder der Landesregierung aufgeteilt werden (Referatseinteilung)

Auf Grund des Art. 59 L-VG und des Art. 103 Abs. 2 B-VG wird verordnet:

Die Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes werden auf die Mitglieder der Landesregierung wie folgt aufgeteilt:

Landeshauptmann Hans Nießl

Innerer Dienst, Amtsinspektion; Organisation von Behörden und sonstigen Dienststellen des Landes; Unterbringung der Landesdienststellen und damit im Zusammenhang stehender Liegenschaftserwerb; Schulung der Landesbediensteten; Bestellung der Mitglieder des Landesagrarsenates; Bestellung der Prüfungskommissäre für Lenkerprüfungen; Allgemeines Beschaffungswesen; Beschaffung von Dienst- und Naturalwohnungen; Mitwirkung bei der Führung der Bundesgendarmerie im Bereiche des Landes; Verfassungsdienst;

Bundesverfassung, Landesverfassung, Landesgesetzgebung;

Regierungssitzungen, Regierungsvorlagen; Abschließende Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen; Bürgerinitiative und Bürgerbegutachtung, soweit diese Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Mitgliedes der Landesregierung fallen; Angelegenheiten der europäischen Integration und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit; Angelegenheiten der Sprachminderheiten; Allgemeine Rechtsangelegenheiten; Angelegenheiten der Verbindungsstelle der Bundesländer; Redaktion des Landesgesetz- und Landesamtsblattes; Bundesgrenzen, Landesgrenzen; Hoheitszeichen, Landessymbole; Repräsentationen; Auszeichnungen und Titel; Ehrengaben, Gnadengaben; Stiftungs- und Fondswesen (mit Ausnahme der Schulstiftungen und kirchlichen Stiftungen); Vereinsangelegenheiten;

Allgemeine Angelegenheiten der Neusiedler See-Planungsgesellschaft m. b.H. (Koordinierung); Koordinierende Maßnahmen in Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung, des Umweltschutzes und der Verkehrsplanung; Landespressedienst; Angelegenheiten der Datenverarbeitung; Angelegenheiten der Statistik, der Volkszählung und Mikrozensuserhebung; Angelegenheiten und koordinierende Maßnahmen, die nicht einem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;

Bezugs- und pensionsrechtliche Angelegenheiten der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung; Dienstrecht und Personalangelegenheiten der Bediensteten des Landes einschließlich jener Bediensteten, die nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe entlohnt werden, soweit deren Personalangelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Mitgliedes der Landesregierung fallen; Personalangelegenheiten der Bundesbediensteten der mittelbaren Bundesverwaltung; Pensionsrechtliche Angelegenheiten der Bürgermeister; Dienstrecht der Gemeindebediensteten (ausgenommen das Dienstrecht der Kindergärtnerinnen und Erzieher an Horten und an Schülerheimen) einschließlich der Ausübung des Aufsichtsrechtes in diesen Angelegenheiten; Personalangelegenheiten der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände, soferne die Zuständigkeit der Landesregierung gegeben ist; Dienstrecht und Personalangelegenheiten der in den Landesdienst aufgenommenen Musiklehrer an den Musikschulen;

Zuweisung von Dienst- und Naturalwohnungen;

Folgende Wirtschaftsbeteiligungen des Landes:

Wirtschaftsservice Burgenland Aktiengesellschaft - WiBAG, Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H., Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Gesellschaft m.b.H., Kabel-TV Burgenland Ges.m.b.H., Erstes Burgenländisches Rechenzentrum Ges.m.b.H;

Rechtliche Angelegenheiten der örtlichen und überörtlichen Raumplanung;

Fachliche Angelegenheiten der örtlichen und überörtlichen

Raumplanung;

Angelegenheiten der Wohnbauförderung;

Umfassende Dorferneuerung;

Angelegenheiten des Sports außerhalb der Schulen einschließlich der Förderung.

Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Franz Steindl Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung; Aufsicht über die Gemeinden

und die Gemeindeverbände, beim Bgld. Müllverband eingeschränkt auf die finanzielle Aufsicht; Örtliche Sicherheitspolizei;

Landespolizeistrafgesetz; Bedarfszuweisungen an Gemeinden;

Gemeindeabgaben; Finanzstatistik der Gemeinden; Gemeindenamen, Gemeindewappen und Gemeindefarben; Staatsbürgerschaft;

Bundespräsidentenwahlen; Wahlen in die allgemeinen Vertretungskörper;

Volksabstimmungen und Volksbegehren; Gemeindevolksrechte;

Personenstandsangelegenheiten; Geschworenen- und Schöffenlisten - ausgenommen Jahreslisten der Geschworenen und Schöffen in Jugendstrafsachen; Allgemeiner Zivil- und Katastrophenschutz;

Flüchtlingswesen; Feuerwehrwesen, Feuerpolizei; Geistige und Zivile Landesverteidigung; Kriegsgräberfürsorge; Sammelbewilligungen.

Verrechnungswesen; Vermögensrechnung; Kassen- und Zahlungsdienst; Kapitalien- und Schuldenbuchführung; Gehalts- und Lohnverrechnung für alle Bundes- und Landesbediensteten; Vorbereitung des Landesrechnungsabschlusses; Finanzielle Aufsicht über die Verwaltung und Gebarung der Landesanstalten, unbeschadet der fachlichen Aufsicht durch die zuständigen Mitglieder der Landesregierung; Finanzielle Aufsicht über die Buchhaltung und Gebarung sämtlicher dem Amte der Landesregierung nachgeordneten Ämter; Mehrphasenbuchhaltung hinsichtlich des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung des Bundes mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen;

Angelegenheiten des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel einschließlich der Nationalparkgesellschaft Neusiedler See-Seewinkel;

Angelegenheiten des Dienstrechtes der Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen sowie Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, soweit nicht andere Behörden auf Grund der gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. a B-VG ergehenden Gesetze damit betraut sind; Zusammensetzung und Gliederung des Kollegiums des Landesschulrates sowie der Kollegien der Bezirksschulräte, einschließlich der Bestellung der Mitglieder dieser Kollegien und ihrer Entschädigung; Äußere Organisation (Aufbau, Organisationsform, Errichtung, Erhaltung, Auflassung, Sprengel, Klassenschülerzahlen und Unterrichtszeit) der allgemeinbildenden Pflichtschulen; Äußere Organisation der öffentlichen Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen (außer den Landesberufsschulheimen) bestimmt sind; Dienstpostenplan der Lehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen; Verwaltung der Landessonderschulen, der Privatschulen des Landes sowie der angeschlossenen Schülerheime; Kindergartenwesen und Hortwesen, einschließlich der fachlichen Anstellungserfordernisse sowie der Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechtes der vom Land, den Gemeinden oder Gemeindeverbänden angestellten Kindergärtnerinnen und Erzieher an Horten und an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen (mit Ausnahme der Berufsschulen) bestimmt sind; Schulausspeisungen;

Schulgesundheitspflege; Landesbildstelle und Bezirksbildstellen (audio-visuelle Lehrmittel); Studienförderung mit Ausnahme für die Studierenden des Studiums aller Kunstrichtungen; Zweckzuschüsse zu den Pflichtschulbauten der Gemeinden; Schulstiftungen und kirchliche Stiftungen; Kultusangelegenheiten; Außerschulische Jugendbildung (Landesjugendreferat), Jugendherbergen, Jugendwandern.

Landesrat Paul Rittsteuer

Landeskulturangelegenheiten; Bodenreform (Grundzusammenlegung, Flurbereinigung, Agrargemeinschaften, landwirtschaftliches Siedlungswesen und landwirtschaftliches Bringungsrecht); Besorgung der Angelegenheiten des Landesagrarsenates und der Obereinigungskommission; Technische und wirtschaftliche Gutachten für den Landesagrarsenat;

Grundverkehrsrecht; Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, Dienstrecht der Lehrer an diesen Schulen; Arbeitsrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt; Aufsicht über die Landwirtschaftskammer, Land- und Forstwirtschaftsinspektion;

Landwirtschaftlicher Grenzbesitz; Landwirtschaftliche Marktordnung;

Landwirtschaftsförderung; Jagd- und Fischereiwesen;

Buschenschankwesen; Elementarschäden; Bodenschutz und Pflanzenschutz;

Aufsicht über die Tierärztekammer; Tierschutz; Wirtschaftsbeteiligung des Landes an der Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft mbH.;

Naturschutz und Landschaftspflege; Biologische Station Illmitz;

Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke; Teilung agrargemeinschaftlicher Grundstücke; Flurbereinigung; Bauliche und ökologische Maßnahmen nach agrarischen Operationen; Erstattung von Fachgutachten auf dem Gebiete der Landwirtschaft;

Angelegenheiten des Veterinärwesens;

Angelegenheiten des Forstwesens; Forstliche Förderungsmaßnahmen, einschließlich der Forstaufschließung; Verwaltung und Bewirtschaftung der Landesforstgärten und der forstlichen Bauhöfe; Forsttechnische Verwaltung der Urbarialgemeinden; Fachliche Begutachtung von Jagdangelegenheiten;

Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung; Hydrographie; Gewässeraufsicht und Wassergütekontrolle, soweit es sich nicht um Bäderhygiene und Trinkwasser handelt; Siedlungswasserbau; Flussbau und landwirtschaftlicher Wasserbau (Ent- und Bewässerung); Technische Angelegenheiten und Sachverständigendienst im Bereich der Wasser- und Abfallwirtschaft einschließlich der gefährlichen Stoffe und der Altlastensanierung; Verwaltung des öffentlichen Wassergutes;

Wasserbuchdienst; Angelegenheiten des Gemeindeinvestitionsfonds;

Technische Angelegenheiten (Projektierung, Bau und Erhaltung) der Güterwege und Hofzufahrten; Förderung des Baues und der Erhaltung von Güterwegen und Hofzufahrten; Elektrifizierung ländlicher Gebiete;

Technische Angelegenheiten (Planung, Projektierung, Bau und Erhaltung) von Radwanderwegen; Erstattung fachtechnischer Gutachten für den ländlichen Wege- und Brückenbau;

Dienstrecht und Personalangelegenheiten der Bediensteten der Abteilungen 4b und 9, die nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe entlohnt und für einen längeren Zeitraum aufgenommen werden.

Landesrat Helmut Bieler

Landeshaushalt; Landesrechnungsabschluss; Verwaltung des Landesvermögens, soweit nicht andere Mitglieder der Landesregierung zuständig sind; Wirtschaftsbeteiligung des Landes an der EB- und Hypo-Bank Burgenland AG; Landesanleihen und Landesdarlehen; Landessteuern, -abgaben, -umlagen und -gebühren; Landeshaftungen und damit im Zusammenhang stehende Betriebsprüfungen; Finanzausgleich; Geld-, Kredit- und Bankwesen - ausgenommen Sparkassenwesen; Finanzstatistik;

Vermögensauseinandersetzungen des Landes mit Gebietskörperschaften;

Vermögenssicherung und Vermögensverfall;

Angelegenheiten des Straßenbaues, insbesondere Projektierung, Bau und Erhaltung der Landes- und Bundesstraßen, einschließlich der Autobahnen und Autostraßen; Angelegenheiten des Brückenbaues, insbesondere Projektierung, Bau und Erhaltung; Bodenprüfung; Vermessungswesen; Erstattung verkehrstechnischer Sachverständigengutachten; Erstattung fachtechnischer Gutachten auf dem Gebiete der Statik; Technische Angelegenheiten des Luftfahrtwesens;

Technische Angelegenheiten der Kraftwagenzentralbetriebsleitung;

Landes- und Bundesgebäudeverwaltung;

Hochbauten des Landes und des Bundes; Normenwesen; Zivilingenieure und Ziviltechniker; Baugewerbeprüfungen;

Förderung des Volksbildungswesens; Volksbüchereien; Angelegenheiten der zeitgenössischen bildenden und darstellenden Kunst, Kunstausstellungen; Denkmal- und Ortsbildpflege; Literaturforschung;

Musikpflege einschließlich außerschulischer Musikerziehung;

Musikalische Veranstaltungen; Kulturfilmangelegenheiten;

Studienförderung für die Studierenden des Studiums aller Kunstrichtungen; Joseph-Haydn Konservatorium; Landesmuseen; Förderung der Naturwissenschaften; Bodendenkmalpflege; Heimat- und Brauchtumspflege; Ausübung der Mitgliedschaft des Landes im Verein „Fachhochschul-Studiengänge Burgenland - Verein zur Errichtung, Führung und Erhaltung von Fachhochschul-Studiengängen im Burgenland";

Wissenschaftlicher und fachtechnischer Archiv- und Bibliotheksdienst; Landeskundliche Forschungsstelle; Förderung der Geisteswissenschaften; Herausgabe und Verwaltung landeseigener Publikationen, soweit nicht andere Mitglieder der Landesregierung zuständig sind; Verwaltung des Landesgesetz- und Landesamtsblattes.

Landesrat Dr. Peter Rezar

Sozialversicherung; Aufsicht über die Sozialversicherungsträger;

Sozialhilfe, Sozialbetreuung und Hauskrankenpflege;

Jugendwohlfahrtspflege; Opferfürsorge; Landesfonds für die Opfer des Krieges und Faschismus; Flüchtlingsbetreuung; Blindenbeihilfe;

Behindertenhilfe; Angelegenheiten der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland; Angelegenheiten der Pflege- und Altersheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Jugendwohlfahrtspflege, ausgenommen Personalangelegenheiten;

Behinderteneinstellungsgesetz; Außerordentliche Zuwendungen in sozialen Härtefällen; Tuberkulosehilfe und fachliche Angelegenheiten der Tuberkulosebekämpfung; Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge;

Erholungsfürsorge; Arbeitsrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt;

Arbeitnehmerförderung;

Angelegenheiten des Gesundheitswesens; Sanitäre Aufsicht;

Gemeindesanitätswesen; Aufsicht über die Ärztekammer für das Burgenland; Leichen- und Bestattungswesen; Angelegenheiten des Hebammenwesens; Rettungswesen; Besorgung der Geschäfte des Landessanitätsrates; Medizinalstatistik;

Nahrungsmittelkontrolle;

Angelegenheiten der Krankenanstalten und Pflegeanstalten mit Ausnahme der Personalangelegenheiten; Krankenanstaltenorganisation einschließlich der Anstaltsordnungen; Angelegenheiten der Burgenländischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.;

Krankenanstaltenstatistik; Angelegenheiten des Burgenländischen Krankenanstalten-Finanzierungsfonds; Ausbildung von Krankenpflegepersonal (Krankenpflegeschule des Landes Burgenland);

Kurortewesen und natürliche Heilvorkommen;

Aufsicht über den Landesverband „Burgenland Tourismus".

Landesrat Karl Kaplan

Gewerberecht; Baurecht; Energierecht einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Preisregelung und Preisüberwachung; Bergrecht; Marken- und Musterschutz, unlauterer Wettbewerb; Patentwesen; Eich- und Messwesen; Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Kapitalgesellschaften; Veranstaltungswesen; Lichtspielwesen; Aufsicht über die Kammer der gewerblichen Wirtschaft; Sparkassen; Wirtschaftstreuhänder; Wirtschaftsförderung; Durchführung der gemeinsamen regionalen gewerblich-industriellen Wirtschaftsförderung von Bund und Land Burgenland; Erschließung und Nutzung von Bodenschätzen; Angelegenheiten des Mühlengesetzes; Angelegenheiten der Bewirtschaftung und der wirtschaftlichen Landesverteidigung;

Devisenangelegenheiten; Außenhandelsangelegenheiten;

Wasserrecht; Kraftfahrwesen, Kraftfahrlinien; Straßenpolizei;

Straßenverwaltungsrecht; Eisenbahnwesen; Schifffahrtsrecht;

Zivilluftfahrt; Rechtliche Angelegenheiten des Maschinenwesens, Dampfkessel- und Heizungswesens; Rechtliche Angelegenheiten der Güterwege und Hofzufahrten; Rechtliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft und der Altlastensanierung;

Angelegenheiten des Dienstrechtes der Lehrer für öffentliche Berufsschulen sowie Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Lehrer für öffentliche Berufsschulen, soweit nicht andere Behörden aufgrund der gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. a B-VG ergehenden Gesetze damit betraut sind; Äußere Organisation (Aufbau, Organisationsform, Errichtung, Erhaltung, Auflassung, Sprengel, Klassenschülerzahlen und Unterrichtszeit) der Berufsschulen; Äußere Organisation der Schülerheime der Landesberufsschulen;

Dienstpostenplan der Lehrer für Berufsschulen; Verwaltung der Landesberufsschulen; Ausübung der Mitgliedschaft des Landes im Verein „Freunde des Gewerbe-Gymnasiums Güssing";

Folgende Wirtschaftsbeteiligungen des Landes:

BEWAG - Burgenländische Elektrizitätswirtschafts AG, Österreichische Donaukraftwerke AG, UNIQA Versicherungen AG, Kurbad Tatzmannsdorf AG, Basaltwerk Pauliberg Ges.m.b.H., Heilbad Sauerbrunn Betriebsges.m.b.H. Co. KG., Heilbad Sauerbrunn Betriebsgesellschaft m.b.H., Burgenland Holding AG, Burgenland Tours Ges.m.b.H., IGM-Industrie- und Gewerbepark Mittelburgenland Erwerbs-, Erschließungs- und Errichtungs-Gesellschaft mbH, Thermengolfanlagen Loipersdorf/Fürstenfeld Betriebsges.m.b.H. Co. KG;

Angelegenheiten des Tourismus einschließlich der Förderung; Ausbau von See- und Freibädern; Camping- und Mobilheimwesen;

Apotheker und Dentisten;

Grundlagenforschung in Bezug auf Lagerstätten.

Landesrätin Verena Dunst

Grundsatzangelegenheiten der Frauenpolitik sowie der spezifischen Frauenförderung; Koordinierung der umfassenden Berücksichtigung von Frauenfragen (Gender Mainstreaming) einschließlich der fachlichen Vertretung in entsprechenden Gremien oder Arbeitsgruppen; Konzeption und Koordination der Förderung von frauenspezifischen Einrichtungen, Projekten und Initiativen; Koordinierung von Frauenangelegenheiten im regionalpolitischen und europäischen Kontext;

Familienpolitische Angelegenheiten, insbesondere Familienberatung und Familienservice sowie Familienförderung;

Familienunterhalt nach dem Heeresgebührengesetz;

Angelegenheiten des Jugendschutzes;

Technische Angelegenheiten des Maschinenwesens; Technische Angelegenheiten des Elektrizitätswesens; Technische Angelegenheiten des Dampfkessel- und Kraftfahrzeugwesens; Technische Angelegenheiten des Heizungswesens; Technische Angelegenheiten des Seilbahn- und Aufzugswesens; Technische Angelegenheiten der Industrie- und Gewerbetechnik; Technische Angelegenheiten der Binnenschifffahrt;

Technische Angelegenheiten der allgemeinen Lärmbekämpfung;

Erstattung von technischen Sachverständigengutachten in den oben genannten Angelegenheiten;

Lastverteilung;

Konzessionsprüfungen im Gas- und Wasserinstallationsgewerbe;

Konzessionsprüfungen im Elektroinstallationsgewerbe und im Gewerbe der Errichtung und Überprüfung von Blitzschutzanlagen;

Technische Angelegenheiten des Strahlenschutzes;

Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;

Chemikalienwesen;

Angelegenheiten der Luftreinhaltung;

Angelegenheiten des Konsumentenschutzes;

Preisregelung und Preisüberwachung, soweit diese nicht im Zusammenhang mit dem Energierecht steht.

Für die Landesregierung:

Nießl