# Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 31. Jänner 2001 über die Errichtung eines örtlichen Tourismusverbandes

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 31. Jänner 2001 über die Errichtung eines örtlichen Tourismusverbandes

Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994 und der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:

In der Gemeinde Draßmarkt wird ein örtlicher Tourismusverband errichtet.

Für die Landesregierung:

Kaplan