# Verordnung über die Auflösung des örtlichen Tourismusverbandes der Gemeinde Hirm

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Juli 2001 über die Auflösung des örtlichen Tourismusverbandes der Gemeinde Hirm

Auf Grund des § 5 Abs. 1 lit. g in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:

§ 1

Der mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Juli 2000 über die Errichtung eines örtlichen Tourismusverbandes, LGBl. Nr. 58, errichtete örtliche Tourismusverband der Gemeinde Hirm wird aufgelöst.

§ 2

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Juli 2000, LGBl. Nr. 58/2000, außer Kraft.

Für die Landesregierung:

Kaplan