# Verordnung mit welcher die Heimbeiträge der Landesberufsschule Eisenstadt neu festgesetzt werden

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Juli 2001, mit welcher die Heimbeiträge für die im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler neu festgesetzt werden

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 54/1999, wird verordnet:

Die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler einzuhebenden Beiträge (Heimbeiträge) werden mit Wirkung vom 1. September 2001 wie folgt neu festgelegt:

ATS 792,-- für vollinterne Schüler

ATS 340,-- für halbinterne Schüler

(insbesondere Teilverpflegung)

Für die Landesregierung:

Kaplan