# Verordnung, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. September 2001, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung geändert wird

Auf Grund des Art. 59 L-VG und des Art. 103 Abs. 2 B-VG wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. März 1969, mit der die Gechäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOL), LGBl. Nr. 11, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 40/1978, 23/1984, 31/1985, 1/1986, 63/1987, 61/1988, 33/1993 und 44/1994 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 48/1969, wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 1 Z 27 letzter Satz wird der Betrag „S 100.000,-" durch den Betrag „10.000 Euro" ersetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Nießl