# Verordnung, mit der die Verordnung betreffend die pflanzenschutztechnische Überwachung von Baumschulen geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 2001, mit der die Verordnung betreffend die pflanzenschutztechnische Überwachung von Baumschulen geändert wird

Auf Grund des § 16 Abs. 3 und 4 Burgenländisches Kulturpflanzenschutzgesetz, LGBl. Nr. 11/1949, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/1957, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung betreffend die pflanzenschutztechnische Überwachung von Baumschulen, LGBl. Nr. 25/1985, wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Rittsteuer