# Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 2001, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 2001, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 64 Abs. 2, 66 Abs. 8 und 9, 70 Abs. 2 und 3, 78 Abs. 4, 79 Abs. 4, 131 Abs. 2 und 3, 201 Abs. 2 Burgenländisches Jagdgesetz 1988, LGBl. Nr. 11/1989, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/1997, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der Bestimmungen des Burgenländischen Jagdgesetzes 1988 ausgeführt werden (Bgld. Jagdverordnung), LGBl. Nr. 24/1989, in der Fassung der Verordnung LBGl. Nr. 60/2000, wird wie folgt geändert:

15. In Anlage 7 Z 4 wird der Satz „Der Ausrufpreis, der einen

Jagdpachtschilling darstellt, beträgt .......... S (in Worten

.......... Schilling)" durch den Satz „Der Ausrufpreis für den

Jagdpachtschilling darstellt, beträgt .......... ¡ in Worten

.......... Euro)" ersetzt.

16. In Anlage 7 Z 6 wird die Wortfolge „ein Vadium (Leggeld)

im Betrage von .......... S (in Worten .......... Schilling)"

durch die Wortfolge „ein Vadium (Leggeld) im Betrage von

..........¡ (in Worten.......... Euro)" ersetzt.

17. In Anlage 9 wird die Wortfolge „Zuschlages durch die

Bezirksverwaltungsbehörde um das Meistbot von .......... S (in

Worten .......... Schilling)" durch die Wortfolge „Zuschlages

durch die Bezirksverwaltungsbehörde um das Meistbot von

.......... ¡ (in Worten .......... Euro)" ersetzt.

18. In Anlage 10 Z 4 wird der Satz „Der jährliche

Pachtschilling beträgt .......... S (in Worten ..........

Schilling)" durch den Satz „Der jährliche Pachtschilling

beträgt .......... ¡ (in Worten .......... Euro)" ersetzt.

19. In Anlage 11 Z 3 wird der Satz „Der jährliche

Pachtschilling beträgt .......... S (in Worten ..........

Schilling)" durch den Satz „Der jährliche Pachtschilling

beträgt .......... ¡ (in Worten .......... Euro)" ersetzt.

20. In Anlage 38 lit. d wird die Wortfolge „Angesprochener

Betrag: .......... S" durch die Wortfolge „Angesprochener

Betrag: .......... Euro" ersetzt.

21. In Anlage 39 wird die Wortfolge „in der Höhe von

.......... S" durch die Wortfolge „in der Höhe von

.......... Euro" ersetzt.

22. In Anlage 41 I. 1) wird die Wortfolge „Die vom Obmann

(Obmannstellvertreter) mit .......... S bestimmten Amtskosten"

durch die Wortfolge „Die vom Obmann (Obmannstellvertreter) mit

.......... Euro bestimmten Amtskosten" ersetzt.

23. In Anlage 41 II. G. wird die Wortfolge „nach Anhörung der

beiden Vertrauenspersonen mit .......... S" durch die

Wortfolge „nach Anhörung der beiden Vertrauenspersonen mit

.......... Euro" ersetzt.

24. In Anlage 41 IV. 1) wird die Wortfolge „einen Ersatz in

der Höhe von .......... S" durch die Wortfolge „einen Ersatz

in der Höhe von .......... Euro" ersetzt.

25. In Anlage 41 IV. 1) wird der Satz „Die aus Anlass der

schiedskommissionellen Verfahren aufgelaufenen Amtskosten im

Betrage von .......... S - hat der Jagdsausübungsberechtigte

1) (Geschädigte) 1) .......... in .......... zur Gänze zu

tragen 1) - haben der Jagdausübungsberechtigte und der

Geschädigte gemeinsam zu tragen und zwar der

Jagdausübungsberechtigte im Betrage von .......... S, der

Geschädigte im Betrage von .......... S 1)" durch den Satz

„Die aus Anlass der schiedskommissionellen Verfahren

aufgelaufenen Amtskosten im Betrage von .......... Euro - hat

der Jagsausübungsberechtigte 1) (Geschädigte) 1) .......... in

.......... zur Gänze zu tragen 1) - haben der

Jagdausübungsberechtigte und der Geschädigte gemeinsam zu

tragen und zwar der Jagdausübungsberechtigte im Betrage von

.......... Euro, der Geschädigte im Betrage von ..........

Euro 1)" ersetzt.

26. In Anlage 42 wird die Wortfolge von „einen Ersatz in der

Höhe von .......... S" durch die Wortfolge „einen Ersatz in

der Höhe von .......... Euro" ersetzt.

27. In Anlage 42 wird die Wortfolge „im Betrage von ..........

S" durch die Wortfolge „im Betrage von Euro"

und die Wortfolge „und zwar der Jagdausübungsberechtigte im

Betrag von ........... S und der Geschädigte im Betrag von

.......... S 1)" durch die Wortfolge „und zwar der

Jagdausübungsberechtigte im Betrag von ..........

Euro und der Geschädigte im Betrag von ......... Euro 1)"

ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Rittsteuer