# Gesetz vom 4. Oktober 2001, mit dem das Burgenländische Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1995 geändert wird

Gesetz vom 4. Oktober 2001, mit dem das Burgenländische Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1995 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz vom 13. Juli 1995 über die Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Landeslehrer für öffentliche Pflichtschulen im Burgenland (Burgenländisches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1995 - Bgld. LDHG) wird wie folgt geändert:

In § 6 lit. a) wird die Wortfolge „im Einvernehmen mit den" durch die Wortfolge „nach Anhörung der" ersetzt.

Der Präsident des Landtages: Der Landeshauptmann:

Prior Nießl