# Verordnung mit der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2001, mit der die Verordnung, mit der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden, geändert wird

Auf Grund des § 7 des Gemeindesanitätsgesetzes 1971, LGBl. Nr. 14/1972 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 76/1999, wird verordnet:

§ 1

An die Stelle des den Verwaltungsbezirk Mattersburg betreffenden Teiles der Anlage zur Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. April 1996, mit der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden, LGBl. Nr. 49 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 63/1999, tritt die Anlage zu dieser Verordnung.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Dr. Rezar