# Verordnung, mit der nähere Regelungen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden, geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2001, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, LGBl. Nr. 12/2000, mit der nähere Regelungen über Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden, geändert wird

Die Burgenländische Landesregierung hat beschlossen, die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, LGBl. Nr. 12/2000, mit der nähere Regelungen über Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden, wie folgt zu ändern:

Artikel 1

Im § 3 Abs. 2 wird der Betrag „S 10.000,--" durch den Betrag „730 Euro" ersetzt.

Artikel 2

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Dr. Rezar