# Verordnung, mit der eine Kurordnung für den Kurort Bad Tatzmannsdorf erlassen wird, geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2001, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Oktober 1995, mit der eine Kurordnung für den Kurort Bad Tatzmannsdorf erlassen wird, geändert wird

Auf Grund der §§ 25 und 29 des Burgenländischen Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1963, LGBl. Nr. 15, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird verordnet:

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Oktober 1995, LGBl. Nr. 71, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 35/1996, wird wie folgt geändert:

§ 1

Im § 24 Abs. 1 wird der Betrag „S 20,--" durch den Betrag von „1,45 Euro" ersetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Dr. Rezar