# Verordnung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Feber 2002 über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

Auf Grund des § 80 Abs. 1 und des § 111 des Burgenländischen Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetzes 2001 - LBBG 2001, LGBl. Nr. 67, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl. II Nr. 434/2001, ist auf die Landesbeamten und die Landesvertragsbediensteten sinngemäß anzuwenden.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Gemäß § 120 LBBG 2001 tritt die auf Gesetzesstufe gehobene Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, LGBl. Nr. 91/1993, (Landesbeamte) mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft.

(3) Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, LGBl. Nr. 92/1993, (Landesvertragsbedienstete) tritt mit 31. Dezember 2001 außer Kraft.

Für die Landesregierung:

Nießl