# Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal"

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. April 2002 über die Bildung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal"

Aufgrund des § 4 Abs. 4 des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987 wird verordnet:

§ 1

Die Vereinbarung der Gemeinden Bildein, Eberau, Güssing, Moschendorf und Strem über die Bildung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Unteres Pinka- und Stremtal" wird aufsichtsbehördlich genehmigt.

§ 2

Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Güssing.

Für die Landesregierung:

Steindl