# Bildung von Gemeindeverbänden(Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. Mai 2002, mit der die Verordnung, mit der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden, geändert wird

Auf Grund des § 7 des Gemeindesanitätsgesetzes 1971, LGBl. Nr. 14/1972, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2001, wird verordnet:

An die Stelle des den Verwaltungsbezirk Neusiedl/See betreffenden Teiles der Anlage zur Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. April 1996, mit der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden, LGBl. Nr. 49, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 20/2002, tritt die Anlage zu dieser Verordnung.

Für die Landesregierung:

Dr. Rezar

Anlage

Verwaltungsbezirk Gemeindeverband Berufssitz der Kreisärzte Sitz des Gemeindeverbandes

(Sanitätskreis)

NEUSIEDL/SEE 1. Kittsee Kittsee Kittsee

Edelstal