# Verordnung betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Andrä am Zicksee

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juni 2002 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Andrä am Zicksee

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Der Gemeinde St. Andrä am Zicksee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.

Für die Landesregierung:

Mag. Steindl