# Neufestsetzung der Heimbeiträge für die im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Juli 2002, mit welcher die Heimbeiträge für die im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler neu festgesetzt werden

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 54/1999, wird verordnet:

Die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler einzuhebenden Beiträge (Heimbeiträge) werden mit Wirkung vom 2. September 2002 wie folgt neu festgelegt:

59,30 Euro für vollinterne Schüler

25,30 Euro für halbinterne Schüler (insbesondere Teilverpflegung)

Für die Landesregierung:

Kaplan