# Frauenförderprogramm

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. September 2002, mit der die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) geändert wird

Auf Grund des § 34 Abs. 1 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - L-GBG, LGBl. Nr. 59/1997, i.d.g.F. wird verordnet:

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27.7.1999, LGBl. Nr. 48/1999, betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) wird wie folgt geändert:

Die Anlage A (Statistik) der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27.7.1999, LGBl. Nr. 48/1999, betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm), wird durch die Anlage A der vorliegenden Verordnung ersetzt.

Für die Landesregierung:

Nießl