# Verordnung über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Dezember 2002 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

Auf Grund des § 33 des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 76/2002, wird verordnet:

§ 1

Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer wird ausgeschrieben.

§ 2

Als Wahltag wird der 9. März 2003 festgesetzt.

§ 3

Als Stichtag wird der 23. Dezember 2002 bestimmt.

Für die Landesregierung:

Rittsteuer