# Verordnung, mit der die Anzahl der Mitglieder des Landes-Seniorenbeirats festgesetzt wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Dezember 2002, mit der die Anzahl der Mitglieder des Landes-Seniorenbeirats festgesetzt wird

Aufgrund des § 6 Abs. 8 des Burgenländischen Seniorengesetzes 2002, LGBl. Nr. 90, wird verordnet:

Der Landes-Seniorenbeirat besteht aus neun Mitgliedern.

Für die Landesregierung:

Dr. Rezar eh.