# Verordnung, mit der der Grundbetrag der Kammerumlage für das Jahr 2003 festgesetzt wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2002, mit der der Grundbetrag der Kammerumlage für das Jahr 2003 festgesetzt wird

Auf Grund § 25 Abs. 2 und 3 des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 76/2002, wird verordnet:

Der Grundbetrag der Kammerumlage für das Jahr 2003 wird mit 15 Euro festgesetzt.

Für die Landesregierung:

Rittsteuer