# Verordnung, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe neu festgesetzt wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Dezember 2002, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 1988 neu festgesetzt wird

Aufgrund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 1988, LGBl. Nr. 11/1989, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 94/2002, wird verordnet:

§ 1

Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

a) Jagdkarte 44,15 Euro

b) 14-tägige Jagdgastkarte 26,65 Euro

c) eintägige Jagdgastkarte 13,35 Euro

d) Berechtigung zur Beizjagd 70,40 Euro

§ 2

Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2003, das ist vom 1. Februar 2003 bis 31. Jänner 2004.

Für die Landesregierung:

Rittsteuer