# Verordnung über die Errichtung eines örtlichen Tourismusverbandes

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2002 über die Errichtung eines örtlichen Tourismusverbandes

Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 7/1994, LGBl. Nr. 33/1994 und LGBl. Nr. 32/2001 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:

In der Gemeinde Hackerberg wird ein örtlicher Tourismusverband errichtet.

Für die Landesregierung:

Kaplan