# Verordnung über die Auflösung des Gemeindeverbandes Grafenschachen

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2002 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Grafenschachen

Aufgrund des § 33 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 46/1999, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeindeverband Grafenschachen wird aufgelöst.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Mag. Steindl