# Änderung der Verordnung, mit der Gemeindeverbände zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2002, mit der die Verordnung, mit der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden, geändert wird

Auf Grund des § 7 des Gemeindesanitätsgesetzes 1971, LGBl. Nr. 14/1972, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2001, wird verordnet:

Für die Landesregierung:

Dr. Rezar