# Verordnung betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Schattendorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. April 2003 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Schattendorf

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 67/2002, wird verordnet:

Der Gemeinde Schattendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.

Für die Landesregierung:

Mag. Steindl