# Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A, Änderung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juni 2003, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A geändert wird

Auf Grund der §§ 24 bis 36 des Landesbeamten-Dienstrechtsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 17/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 77/2002, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Feber 2001 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A, LGBl. Nr. 6, wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 1 lautet:

„(1) Die mündliche Prüfung umfasst die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 6 und 8 bis 12 für die betreffende Verwendung vorgesehenen Gegenstände."

„§ 16a

Höherer technischer Dienst

Bei Verwendung als Lebensmittelaufsichtsorgan werden die erfolgreiche Ablegung der schriftlichen Prüfung sowie die erfolgreiche Ablegung der mündlichen Prüfung in den in lit. b der Anlage angeführten Gegenständen durch die erfolgreiche Ablegung der Prüfung nach der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz über die Ausbildung von Aufsichtsorganen, BGBl. Nr. 397/1983, ersetzt."