# Grundausbildung für die Verwendungsgruppe B, Änderung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juni 2003, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe B geändert wird

Auf Grund der §§ 24 bis 36 des Landesbeamten-Dienstrechtsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 17/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 77/2002, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Feber 2001 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe B, LGBl. Nr. 7, wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 1 lautet:

„(1) Die mündliche Prüfung umfasst die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 und 6 bis 10 für die betreffende Verwendung vorgesehenen Gegenstände."

„(1) Der Prüfungssenat darf neben dem Vorsitzenden nicht mehr als vier Mitglieder umfassen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft.