# Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C, Änderung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juni 2003, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C geändert wird

Auf Grund der §§ 24 bis 36 des Landesbeamten-Dienstrechtsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 17/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 77/2002, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Feber 2001 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C, LGBl. Nr. 8, wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 1 lautet:

„(1) Die mündliche Prüfung umfasst die in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 und 6 bis 10 für die betreffende Verwendung vorgesehenen Gegenstände."

„(1) Der Prüfungssenat darf neben dem Vorsitzenden nicht mehr als vier weitere Mitglieder umfassen."