# Landesverfassungsgesetz, mit dem die Burgenländische Gemeindeordnung geändert wird

Landesverfassungsgesetz vom 24. April 2003, mit dem die Burgenländische Gemeindeordnung geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Die Burgenländische Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 67/2002, wird wie folgt geändert:

§ 80 Abs. 2 Z 8 lautet:

"8. die Errichtung von und den Beitritt zu wirtschaftlichen Unternehmungen sowie jede Änderung dieser Rechtsgeschäfte, soweit damit eine Erhöhung der finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde verbunden ist, mit Ausnahme des Beitrittes zu Energieversorgungs- , Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen."