# Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 14. Oktober 2003 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 27.3.2003, Zahl: 6-664-VO-C/2003, mit der straßenpolizeiliche Regelungen für das Gemeindegebiet der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf getroffen werden

Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in Verbindung mit § 44 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 i.d.g.F. wird verfügt:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 27.3.2003, Zahl: 6-664-VO-C/2003, mit der das Halten und Parken von Wohnmobilen und Campingbussen in den Ortsgebieten Bad Tatzmannsdorf, Jormannsdorf und Sulzriegel verboten wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.