# Straßenpolizeiliche Regelung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Weiden bei Rechnitz

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 14. Jänner 2004 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Weiden bei Rechnitz vom 3.12.2003, Zahl: 372/2003, mit der eine straßenpolizeiliche Regelung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Weiden bei Rechnitz getroffen wird

Auf Grund der §§ 23 und 89 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, wird verfügt:

Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Weiden bei Rechnitz vom 3.12.2003, Zahl: 372/2003, mit der das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem Güterweg Weiden bei Rechnitz - Unterpodgoria verboten wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.