# Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 31. März 2004 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 18.11.2003

Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, und der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 15.11.1996 wird verfügt:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 18.11.2003, mit der ein Halte- und Parkverbot auf einem öffentlichen Weg (Gst-Nr. 256 der KG Aschau) im Ortsverwaltungsteil Aschau im Burgenland verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.