# Aufhebung eines Teiles der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Pinkafeld

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 16. August 2004 betreffend die Aufhebung eines Teiles der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Pinkafeld vom 1. Juli 2004, mit der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Pinkafeld verfügt werden

Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in Verbindung mit § 43 Abs. 2a Z 1 Straßenverkehrsordnung 1960, LGBl. Nr. 159/1960 i.d.g.F., wird verfügt:

Jene Regelung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Pinkafeld vom 1. Juli 2004, der zufolge das Halte- und Parkverbot auf der linken Seite des Hauptschulparkplatzes in der Schulstraße für Personen mit Berechtigungsschein nicht gelten soll, wird als gesetzwidrig aufgehoben.