# Verordnung, mit welcher der 7. Jänner 2005 für die

# öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. November 2004, mit welcher der 7. Jänner 2005 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wird

Auf Grund der §§ 48 Abs. 5 lit b), 51 Abs. 2 und 56 Abs. 1 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995 - Bgld. PflSchG 1995, LGBl. Nr. 36/1995, i.d.g.F., wird verordnet:

Für die öffentlichen Berufsschulen wird der 7. Jänner 2005 für schulfrei erklärt.