# Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Februar 2005, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird

Auf Grund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, wird verordnet:

§ 1. Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

1. Jagdkarte 45,80 Euro

2. Jagdgastkarte für

a) einen Tag 14,30 Euro

b) einen Monat 27,65 Euro

3. Berechtigung zur Beizjagd 73,00 Euro

§ 2. Die Jagdkartenabgabe gilt für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2005, das ist vom 1. Februar 2005 bis 31. Jänner 2006.