# Verordnung, mit welcher der 26. Mai 2006 und der 16. Juni 2006 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt werden

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. Juli 2005, mit welcher der 26. Mai 2006 und der 16. Juni 2006 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt werden

Auf Grund der §§ 51 Abs. 3 und 56 Abs. 1 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert mit Gesetz LGBl. Nr. 54/1999, wird verordnet:

Für die öffentlichen Berufsschulen werden der 26. Mai 2006 und der 16. Juni 2006 schulfrei erklärt.