# Verordnung, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2005, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 82 Abs. 1 und 2 und 87 Abs. 11 Bgld.

Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 11/2005, wird verordnet:

Die Bgld. Jagdverordnung, LGBl. Nr. 23/2005, wird wie folgt geändert:

„(2) Für männliches Haarwild (Abs. 1 Z 1) gilt folgende Klasseneinteilung:

11. In der Anlage 3 des Anhangs wird die Wortfolge „das ist an

Werktagen von ... Uhr bis ... Uhr, an Sonn- und Feiertagen von

... Uhr bis ... Uhr" durch die Wortfolge „das ist an

Arbeitstagen von ... Uhr bis ... Uhr" ersetzt.