# Verordnung, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2005, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 2004 neu festgesetzt wird

Aufgrund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, wird verordnet:

§ 1. Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

1. Jagdkarte 46,70 Euro

2. Jagdgastkarte für

a) einen Tag 14,60 Euro

b) einen Monat 28,20 Euro

3. Berechtigung zur Beizjagd 74,50 Euro

§ 2. Die Jagdkartenabgabe gilt erstmalig für Jagdkarten (Berechtigung zur Beizjagd) des Jagdjahres 2006, das ist vom 1. Februar 2006 bis 31. Jänner 2007.