# Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2005, mit der Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Neusiedlersee zum Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge erklärt werden

Auf Grund des § 25 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes, LGBl. Nr. 27/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 58/2004, wird verordnet:

Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge

§ 1. (1) Bereiche des Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietes Neusiedlersee der Gemeinden Jois, Winden, Breitenbrunn, Purbach am Neusiedlersee und Donnerskirchen werden zum Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge erklärt.

(2) Der Naturpark umfasst

(3) Die Grenzen des Naturparkes sind in der Anlage, die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.

Inkrafttreten

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.